Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Diehn

§1 Unterricht, Unterrichtsgestaltung und Lehrkraft

Der Unterricht erfolgt nach Unterschrift des umseitigen Vertrages zum vereinbarten Datum.
Der Unterricht kann sowohl als Einzelunterricht, Partnerunterricht (2 Schüler) und Gruppenunterricht( >=3 Schüler) erteilt werden.

Bei einer Teilnahme von 2 verbindlich angemeldeten Schülern im Gruppenunterricht reduziert sich die Unterrichtszeit auf 30 Minuten, bei einer Teilnahme von 1 angemeldeten Schüler im Gruppen- oder Partnerunterricht reduziert sich die Unterrichtszeit auf 20 Minuten.

Die Lehrkraft erteilt dem Schüler wöchentlich einmal Unterricht (ausgenommen §3).
Die Lehrkraft führt den Unterricht in voller Verantwortung als sachgemäße und regelmäßige Unterweisung durch. Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterlagen mitzubringen und in erforderlichem Umfang zu üben.
Auftritte und Konzerte sind Bestandteil der Musikschularbeit und gelten als Unterricht.
Unterrichtsausfälle aus unvorhersehbaren Gründen der Musikschule, werden nach Möglichkeit rechtzeitig durch die Lehrkraft bekanntgegeben und werden  generell nachgeben. In Ausnahmefällen erfolgt eine Gutschrift des nicht erteilten Unterrichts. Unterrichtsverhinderungen, verursacht durch den Schüler, sind der Lehrkraft mitzuteilen und werden nicht nachgegeben bzw. erstattet.
Im Falle von höherer Gewalt (Pandemiegeschehen, Unwetter, Schnee, Sturm, Heizungsausfall oder unvorhergesehene Bauarbeiten in der Schule, Gründe, die nicht in der Verantwortung der Lehrkraft liegen), findet kein Präsenzunterricht statt. Unterrichtsgebühren werden nicht erstattet. Der Schüler verpflichtet sich in diesen Fällen, am Onlineunterricht teilzunehmen. Der vereinbarte Termin des Onlineunterrichts ist einzuhalten, versäumte Onlineunterrichtseinheiten werden nicht erstattet. Je nach Bedarf können Lehrvideos der Musikschule zur Verfügung gestellt werden.
Während der Vertragslaufzeit ist die Musikschule berechtigt, dem Schüler unterschiedliche Lehrkräfte zuzuweisen.

§2 Probezeit

Die ersten 4 Unterrichtseinheiten gelten als kostenpflichtige Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag zum Ablauf der 4 Unterrichtseinheiten gekündigt werden.

§3 Ferien-und Feiertagsregelung

Für die Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsordnung, d.h. in den regulären Ferien sowie beweglichen Ferientagen der allgemeinbildenden Schulen sowie an gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes findet kein Unterricht statt.

§4 Gebühren und Fälligkeit

Die Musikschule hat Anspruch auf ein Jahreshonorar, dass in 12 gleichen Beiträgen jeweils zum 15. eines Monats per Lastschrift eingezogen wird.
Die 12 Beiträge sind unabhängig vom gleitenden Schuljahr von September bis August fällig.
Für Noten ist eine halbjährliche Pauschale zu entrichten.
Diese ist jeweils am 15. März und 15. September fällig und wird per Lastschrift eingezogen.
Für eine anfallende Raummiete an der bildenden Schule wird je nach Forderung der Schulverwaltung ein monatlicher Beitrag erhoben.
Bei Abschluss des Unterrichtsvertrages wird eine einmalige Gebühr für ein Notenheft erhoben.

§5 Kündigung

Der Unterricht kann zum 28.02. und zum 31.8. mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.Kündigungen bedürfen der Schriftform und können per Mail oder per Brief (Datum des Poststempels) erfolgen.Ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. bei Wohnortwechsel gegen Vorlage der Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt / Gemeinde
  2. bei längerer Krankheit von mehr als 6 Wochen mittels ärztlicher Bescheinigung
  3. bei Schulwechsel des Schülers mit schriftlichem Nachweis der neuen Bildungseinrichtung

Das Sonderkündigungsrecht gilt ab dem Vorliegen der entsprechenden Bescheinigungen zum Ende des laufenden Monats.

Nach einer Laufzeit von 24 Monaten können Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, monatlich mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. (siehe § 309 Nr. 9b), c) BGB

§6 Gebühreneinzug

Die Beitragszahlung erfolgt auf der Basis des erteilten SEPA Lastschriftmandates jeweils zum 15. des laufenden Monats. Scheitert der Bankeinzug aus Gründen, die der Kontoinhaber zu verantworten hat, erhebt die Musikschule neben den anfallenden Rücklastschriftgebühren und des Portos ab der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR je Zahlungsaufforderung.

§7 Beitragsanpassungen

Die Musikschule behält sich vor, die Unterrichtsgebühren in Anlehnung an den deutschen Verbraucherpreisindex max. 1 x jährlich moderat anzupassen.
Sofern die Gebührenerhöhungen nicht akzeptiert werden, besteht nach Ablauf einer Frist von 2 Monaten das Recht zur Kündigung.

§8 Datenschutz

Alle Angaben des Vertrages unterliegen dem Datenschutz. Die Weitergabe der mitgeteilten Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Auftraggebers erfolgt ausschließlich für Unterrichtszwecke an die jeweilige Lehrkraft. Die Kontodaten des Auftraggebers dienen ausschließlich dem Einzug der anfallenden Gebühren durch die Musikschule und werden gemäß DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) streng vertraulich behandelt und vor Dritten geschützt aufbewahrt.

§9 Datenaustausch und Schriftverkehr

Vertragsunterlagen, Änderungen von Adress- und Bankdaten und sonstige persönliche Daten sind ausschließlich direkt mit der Musikschule und nicht mit der Lehrkraft auszutauschen.

§10 Elektronischer Datenverkehr

Der Auftraggeber bekennt sich zum Email-Verkehr durch Bekanntgabe seiner aktuellen Email-Adresse. Änderung von E-Mail-Adressen sind der Musikschule zeitnah mitzuteilen.

§11 Veröffentlichung von Fotos und Tonträgern

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die Musikschule von öffentlichen Auftritten, Konzerten sowie sonstigen von der Musikschule bzw. öffentlichen Bildungsträgern organisierten Veranstaltungen Fotografien, Tonträger erstellen und veröffentlichen darf. Veröffentlichungen bei Facebook und Youtube sind dabei ausgeschlossen!

§12 Nebenabrede, Änderungen, Ergänzungen, Salvatorische Klausel

Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist die Hansestadt Rostock.