Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Verleihen von Musikinstrumenten der Musikschule Diehn

§1 Mietdauer

Die Mietdauer ist unbefristet. Der Vertrag beginnt mit Übergabe des Instrumentes an den Leihenden und endet mit der körperlichen Rückgabe an den Verleiher. Ein angefangener Leihmonat gilt dabei leihgebührseitig als voller Monat.

§2 Pflege des Leihinstrumentes

Das Instrument ist gegen Feuchtigkeit, Hitze (Zentralheizung) und Kälte, gegen Zugluft sowie gegen jedwede Beschädigung (beschriften oder bekleben) des Inneren und Äußeren zu schützen.
Eigenmächtige Reparaturen sind grundsätzlich zu unterlassen. Bei schuldhafter Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den Leihenden oder Gefährdung der Eigentumsrechte an dem Instrument durch den Ausleihenden oder anderen Personen, hat der Verleiher das Recht, den Leihvertrag fristlos zu kündigen und das Instrument sofort zurückzufordern. Die gesetzlichen Bestimmungen zur fristlosen Kündigung bleiben davon unberührt.

§3 Meldepflicht

Der Leihende ist verpflichtet Schäden, die zum Nichtgebrauch des Instruments führen, innerhalb von 24 Stunden bekanntzugeben.

§4 Schadensfälle

Mit seiner umseitigen Unterschrift auf der Leihvereinbarung bestätigt der Leihende den ordnungsgemäßen Zustand des Instruments bei Erhalt.
Bei Schadensfällen, die durch Verschulden des Leihenden, des Schülers oder durch Dritte entstanden sind, hat der Vertragspartner den vollen Schaden zu ersetzen bzw. die Wiederbeschaffungskosten zu übernehmen. Dies gilt auch für Schäden, die der Leihende nicht eigen mächtig verursacht hat.
Schäden, die durch Dritte entstanden sind, sind komplett schadenersatzpflichtig und durch die Leihenden mit dem Schadensverursacher zeitnah zu klären.

§5 Rückgabe

Die Rückgabe hat in einem gereinigten und gebrauchsfähigen Zustand nebst Zubehör zu erfolgen. Bei der Rückgabe ist ein formloser Beleg mit den Angaben des Leihenden beizufügen. Die Rückgabe des Instruments erfolgt auf dem Postweg oder zeitnah direkt nach Vereinbarung an die Musikschule (Sitz). Eine Rückgabe an den Instrumentallehrer ist grundsätzlich auszuschließen.

§6 Leihgebühren und deren Fälligkeit

Die Leihgebühren sind in der umseitigen Leihvereinbarung geregelt und deren Fälligkeit jeweils zum 15. des Monats über SEPA Lastschriftmandat zahlbar.

§7 Gebühreneinzug

Die Beitragszahlung erfolgt auf der Basis des erteilten SEPA Lastschriftmandates jeweils zum 15. des laufenden Monats. Scheitert der Bankeinzug aus Gründen, die der Kontoinhaber zu verantworten hat, erhebt die Musikschule neben den anfallenden Rücklastschriftgebühren und des Portos ab der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR je Zahlungsaufforderung.

§8 Datenschutz und Schriftverkehr

Alle Angaben des Vertrages unterliegen dem Datenschutz. Vertragsunterlagen, Änderungen von Adress- und Bankdaten und sonstige persönliche Daten sind ausschließlich direkt mit der Musikschule und nicht mit der Lehrkraft auszutauschen. Die Weitergabe der mitgeteilten Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Auftraggebers erfolgt ausschließlich für Unterrichtszwecke an die jeweilige Lehrkraft. Die Kontodaten des Auftraggebers dienen ausschließlich dem Einzug der anfallenden Gebühren durch die Musikschule und werden gemäß DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) streng vertraulich behandelt und vor Dritten geschützt aufbewahrt.

§9 Nebenabrede, Änderungen, Ergänzungen, Salvatorische Klausel

Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist die Hansestadt Rostock.